Monitoring (gemäß § 8 (4) ROG und § 45 UVPG)

Gemäß § 8 (4) Raumordnungsgesetz (ROG) und § 45 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) sind die erheblichen Auswirkungen der Durchführung der Raumordnungspläne auf die Umwelt zu überwachen und die Maßnahmen dafür im Umweltbericht zu benennen. Zweck des Monitorings im Sinne der Richtlinie 2001/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Juni 2001 über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme (SUP-RL) ist unter anderem, frühzeitig unvorhergesehene nachteilige Auswirkungen bei der Durchführung des Regionalplans zu ermitteln und somit in der Lage zu sein, geeignete Abhilfemaßnahmen zu ergreifen. Die Überwachung, das Monitoring, bezieht sich vornehmlich auf die erheblichen Auswirkungen des Planes auf die Umwelt.

Der Regionalplan Region Chemnitz trifft wesentliche Festlegungen für die räumliche Ordnung und Entwicklung der Region. Die zum Regionalplan durchzuführenden Maßnahmen des Monitorings sollen insbesondere auch die Erfassung kumulativer Umweltauswirkungen, die auf additive, schleichende Belastungsprozesse in der regionalen Gebietskulisse zurückgehen, ermöglichen.

Die nachfolgenden 10 Indikatoren für das Monitoring (Monitoringindikatoren – MI) werden im Umweltbericht (siehe dazu Kap. 3.2, S. 100 ff.) bestimmt und beschrieben:

  1. Flächeninanspruchnahme für Siedlungs- und Verkehrsflächen
  2. Landschaftszerschneidung
  3. Feinstaubbelastung
  4. Lärmbelastung durch Verkehr
  5. Schutzgebietsanteile
  6. Zustand Oberflächengewässer/Grundwasserkörper nach WRRL
  7. Erhaltungszustand der Arten und Lebensraumtypen der FFH-Richtlinie bzw. Vogelschutzrichtlinie
  8. Anteil erlebniswirksamer Landschaftsbereiche
  9. Waldmehrung
  10. Entwicklung der landwirtschaftlichen Nutzfläche

In den Unterlagen zum Monitoring wird jeder Indikator einzeln betrachtet, beschrieben und bewertet. Die Methodik der Überwachung und die Entwicklung bzw. Änderung des jeweiligen Monitoringindikators wird im Text und z. T. auch in Karten dargestellt. Das Monitoring wird für jeden Indikator in bestimmten Zeitintervallen durchgeführt.

Hinweis:

Die Veröffentlichung der Monitoringindikatoren zur Fassung des Satzungsbeschlusses des Regionalplans Region Chemnitz (Umweltbericht) erfolgt bis Ende des III. Quartals 2024.

Aktuelle Monitoringindikatoren (MI)

Grafik als Link zum PDF-Dokument Monitoringindikator 1 Flächeninanspruchnahme für Siedlungs- und Verkehrsflächen

Monitoringindikator 1 Flächeninanspruchnahme für Siedlungs- und Verkehrsflächen
Bearbeitungsstand: 10.01.2024
Text & Karte (PDF 3,9 MB)

Grafik als Link zum PDF-Dokument Monitoringindikator 3 Feinstaubbelastung

Monitoringindikator 3 Feinstaubbelastung
Bearbeitungsstand: 28.08.2023
Text & Karte (PDF 4,8 MB)

Grafik als Link zum PDF-Dokument Monitoringindikator 4 Lärmbelastung durch Verkehr

Monitoringindikator 4 Lärmbelastung durch Verkehr
Bearbeitungsstand: 31.08.2023
Text & Karten (PDF 18,4 MB)

Grafik als Link zum PDF-Dokument Monitoringindikator 9 Waldmehrung

Monitoringindikator 9 Waldmehrung
Bearbeitungsstand: 17.10.2023
Text & Karte (PDF 2,8 MB)

Grafik als Link zum PDF-Dokument Monitoringindikator 10 Entwicklung Landwirtschaft

Monitoringindikator 10 Entwicklung der landwirtschaftlichen Nutzfläche
Bearbeitungsstand: 13.02.2024
Text & Karte (PDF 3,0 MB)