Satzung über die Erste Gesamtfortschreibung des Regionalplans Südwestsachsen

Die Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbandes Südwestsachsen hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 10. Juli 2008 mit Beschluss-Nr. RPV 12/2008, mit dem der Beschluss-Nr. RPV 04/2008 vom 5. März 2008 geändert wurde, auf der Grundlage des § 7 Abs. 2 des Gesetzes zur Raumordnung und Landesplanung des Freistaates Sachsen (Landesplanungsgesetz - SächsLPlG) vom 14. Dezember 2001 (SächsGVBl. S. 716), das zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 29. Januar 2008 (SächsGVBl. S. 102, 111) geändert worden war, die Satzung über die Feststellung der Ersten Gesamtfortschreibung des Regionalplans für die Planungsregion Südwestsachsen [Regionalplan Südwestsachsen 2011] beschlossen. Der Regionalplan umfasst die Planungsregion Südwestsachsen, d. h. das Gebiet der bisherigen kreisfreien Städte Plauen und Zwickau sowie der bisherigen Landkreise Aue-Schwarzenberg, Vogtlandkreis und Zwickauer Land.

Mit Bescheid vom 28. Mai 2008, Az. 41-2423.53/3, geändert durch Bescheid vom 17. Juli 2008 zu dem selben Aktenzeichen, hat das zuständige Sächsische Staatministerium des Innern für den Regionalplan Südwestsachsen gemäß § 7 Abs. 2 Satz 1 in Verbindung mit § 6 Abs. 5 Satz 2 des Gesetzes zur Raumordnung und Landesplanung des Freistaates Sachsen (Landesplanungsgesetz - SächsLPlG) vom 14. Dezember 2001 (SächsGVBl. S. 716), das zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 29. Januar 2008 (SächsGVBl. S. 102) geändert worden war, unter Ausnahmen die erforderliche Genehmigung erteilt.

Die Bekanntmachung über die Genehmigung der Ersten Gesamtfortschreibung des Regionalplans für die Planungsregion Südwestsachsen [Regionalplan Südwestsachsen 2011] gemäß § 7 Abs. 4 des Gesetzes zur Raumordnung und Landesplanung des Freistaates Sachsen (Landesplanungsgesetz - SächsLPlG) erfolgte im Sächsischen Amtsblatt / Amtlichen Anzeiger Nr. 40/2011 vom 6. Oktober 2011.

Je eine Ausfertigung des Regionalplans Südwestsachsen, in der die nicht genehmigten Teile besonders gekennzeichnet sind, wird in den in der öffentlichen Bekanntmachung genannten Dienststellen zur kostenlosen Einsicht während der Sprechzeiten bereitgehalten.

Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat mit seinem Urteil vom 26. Juni 2012, Az. 1 C 40/11, die im Kapitel 2.5 Regionalplan ausgewiesenen Vorrang-/Eignungsgebiete für die Windenergienutzung für unwirksam erklärt.
Die ausführliche Erläuterung der rechtlichen Situation finden Sie hier.

Im Gebiet des ehemaligen Regionalen Planungsverbandes Südwestsachsen (Altlandkreise Aue-Schwarzenberg, Vogtlandkreis, Zwickauer Land, ehemalige kreisfreie Städte Plauen und Zwickau) gilt damit der Regionalplan Südwestsachsen 2011 ohne die im Kapitel 2.5 ausgewiesenen Vorrang-/Eignungsgebiete für die Windenergienutzung.

Wir stellen Ihnen hier den Text- und Kartenteil zum Herunterladen zur Verfügung. Die bereitgestellten Dateien liegen im pdf-Format vor. Zum Anzeigen der Texte und Karten wird ein PDF-Betrachter benötigt.

Mit Erlaubnis Nr. 3277/2007 des Landesvermessungsamtes Sachsen (jetzt Staatsbetrieb Geobasisinformation und Vermessung Sachsen [GeoSN]) wurde dem Regionalen Planungsverband Südwestsachsen die Erlaubnis zur Veröffentlichung der bearbeiteten Daten als pdf-Dokument erteilt. Die Daten unterliegen dem Copyright DTK100-V, ÜK200, Verwaltungsgrenzen © Landesvermessungsamt Sachsen 2007. (Link zur oberen Vermessungsbehörde - dem Urheber der Daten)

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nur die bei den in der öffentlichen Bekanntmachung genannten Behörden niedergelegte gedruckte Fassung verbindlich ist.

Die hier zur Verfügung gestellten Texte und Karten dienen nur der zusätzlichen Information.

Grafik als Link zur Webseite Regionalplan Südwestsachsen

Erste Gesamtfortschreibung des Regionalplans Südwestsachsen [Regionalplan Südwestsachsen 2011]
beschlossen durch Satzung vom 10. Juli 2008 mit Beschluss-Nr. RPV 12/2008, mit dem der Beschluss-Nr. RPV 04/2008 vom 5. März 2008 geändert wurde, in der Fassung gemäß Genehmigungsbescheid vom 28. Mai 2008, geändert durch Bescheid vom 17. Juli 2008, öffentlich bekannt gemacht und in Kraft getreten am 6. Oktober 2011)
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