Verfahrensablauf der 1. Teilfortschreibung des Regionalplans Chemnitz-Erzgebirge

zum Kapitel 5.1; Ziel 5.1.2 Regionale Vorsorgestandorte

Aus der Erkenntnis bestehender Defizite hinsichtlich ausreichender Standortangebote für große bzw. sehr große Vorhaben der Industrie wurde am 12.09.2001 noch vor der Erlangung der Rechtskraft des bestehenden Regionalplanes durch den Regionalen Planungsverband Chemnitz-Erzgebirge der Aufstellungsbeschluss für die 1. Teilfortschreibung des Regionalplanes gefasst.

Nach einem 2-stufigen Beteiligungs- und Auslegungsverfahren gemäß § 6 Abs. 1 und 2 des Sächsischen Landesplanungsgesetzes vom 14.12.2001 wurden zu den im aktuellen Regionalplan Chemnitz-Erzgebirge ausgewiesenen 16 Standorten weitere 17 neue oder erweiterte Regionale Vorsorgestandorte durch Satzungsbeschluss des Regionalen Planungsverbandes am 24.11.2003 festgelegt und anschließend zur Genehmigung bei der obersten Raumordnungs- und Landesplanungsbehörde eingereicht.

Aufstellungsbeschluss zur Teilfortschreibung 12. September 2001
Beteiligung bei der Ausarbeitung nach § 6 Abs. 1 SächsLPlG 2 Monate (bis 27.09.02)
Abwägungsbeschluss zur Beteiligung nach § 6 Abs. 1 SächsLPlG 31. Januar 2003
Beschluss zur Beteiligung nach § 6 Abs. 2 SächsLPlG 10. April 2003
Beteiligung und öffentliche Auslegung nach § 6 Abs. 2 SächsLPlG 2 Monate (bis 11.07.03)
Abwägungsbeschluss zur Beteiligung nach § 6 Abs. 2 SächsLPlG 7. Oktober 2003
Satzungsbeschluss 24. November 2003
In Kraft getreten 28. Oktober 2004