1. Teilfortschreibung des Regionalplans Chemnitz-Erzgebirge

zum Kapitel 5.1; Ziel 5.1.2 Regionale Vorsorgestandorte

beschlossen durch Satzung des Regionalen Planungsverbandes Chemnitz-Erzgebirge vom 24. November 2003, in der Fassung gemäß Genehmigungsbescheid vom 2. August 2004 - geändert durch Bescheid vom 27. September 2004, öffentlich bekannt gemacht und in Kraft getreten am 28. Oktober 2004.

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1. Teilfortschreibung des Regionalplans Chemnitz-Erzgebirge zum Kapitel 5.1; Ziel 5.1.2 Regionale Vorsorgestandorte
beschlossen durch Satzung des Regionalen Planungsverbandes Chemnitz-Erzgebirge vom 24.11.2003, in der Fassung gemäß Genehmigungsbescheid vom 02.08.2004 - geändert durch Bescheid vom 27.09.2004, öffentlich bekannt gemacht und in Kraft getreten am 28.10.2004.
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