Fortschreibung des Regionalplans Chemnitz-Erzgebirge

Der Regionale Planungsverband Chemnitz-Erzgebirge hat am 4. Juni 2008 die Satzung über die Fortschreibung des Regionalplanes Chemnitz-Erzgebirge - mit Ausnahme der Teilfortschreibungen „Regionale Vorsorgestandorte“ und „Plansätze zur Nutzung der Windenergie“ - beschlossen.

Das zuständige Staatsministerium des Innern hat mit Bescheid vom 10. Juli 2008 die Ziele und Grundsätze der beschlossenen Fortschreibung des Regionalplanes für die Planungsregion Chemnitz-Erzgebirge im Benehmen mit den berührten Staatsministerien gemäß § 9 Abs. 1 SächsLPlG genehmigt.

Die Bekanntmachung erfolgte im Sächsischen Amtsblatt, Sächsischer Anzeiger.

Bekanntmachungstext (Sächsisches Amtsblatt, Sächsischer Anzeiger Nr. 31 vom 31. Juli 2008).
Die Fortschreibung des Regionalplanes kann bei den bezeichneten Stellen eingesehen werden und tritt damit in Kraft.

Wir stellen Ihnen hier den Text- und Kartenteil zum Herunterladen zur Verfügung. Die bereitgestellten Dateien liegen im pdf-Format vor. Zum Anzeigen der Texte und Karten wird ein PDF-Betrachter benötigt.

Die hier zur Verfügung gestellten Texte und Karten dienen nur der zusätzlichen Information.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nur die bei den in der öffentlichen Bekanntmachung (Sächsisches Amtsblatt 31/2008 vom 31.07.2008) genannten Behörden niedergelegte gedruckte Fassung verbindlich ist.

Grafik als Link zum komprimierten Archiv Fortschreibung Regionalplan Chemnitz-Erzgebirge

Fortschreibung Regionalplan Chemnitz-Erzgebirge
beschlossen durch Satzung des Regionalen Planungsverbandes Chemnitz-Erzgebirge vom 04.06.2008, in der Fassung gemäß Genehmigungsbescheid vom 10.07.2008, öffentlich bekannt gemacht und in Kraft getreten am 31.07.2008.
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