Planungsausschuss

Der Planungsausschuss ist ein ständiger beschließender Ausschuss der Verbandsversammlung.

Zusammensetzung

Aus jeder Mitgliedskörperschaft ist je begonnene 150.000 Einwohner ein Vertreter als Mitglied zu wählen. Somit besteht der Planungsausschuss aus 13 Mitgliedern:

  • Kreisfreie Stadt Chemnitz 2 Planungsausschussmitglieder,
  • Erzgebirgskreis 3 Planungsausschussmitglieder,
  • Landkreis Mittelsachsen 3 Planungsausschussmitglieder,
  • Vogtlandkreis 2 Planungsausschussmitglieder,
  • Landkreis Zwickau 3 Planungsausschussmitglieder.

Aufgaben

Der Planungsausschuss bereitet die sachlichen und verfahrensmäßigen Entscheidungen der Verbandsversammlung vor. Die Aufgaben des Planungsausschusses sind insbesondere:

  • die Vorbereitung der Festlegung von sachlichen und räumlichen Teilabschnitten des Regionalplanes,
  • die Vorbereitung der Billigung des von der Verbandsgeschäftsstelle vorzulegenden Regionalplanentwurfes bzw. seiner Teilpläne,
  • die Durchführung der Erörterung der zum Planentwurf vorgebrachten Bedenken und Anregungen mit dem Ziel, einen Ausgleich der Meinung zu erreichen,
  • der Beschluss der Stellungnahmen in Raumordnungsverfahren, zum Landesentwicklungsplan, zu weiteren Raumordnungsplänen, zu raumbedeutsamen Fachplanungen, zu Verbandsgrenzen überschreitenden Planungen und Maßnahmen und zu Regionalplanentwürfen benachbarter Planungsverbände,
  • die Unterrichtung der Träger der Bauleitplanung und der anderen öffentlichen und sonstigen Planungsträger über die Erfordernisse der Raumordnung und Landesplanung im Verbandsgebiet und der Beschluss von Stellungnahmen zu ihren Planungen und Maßnahmen und
  • die Bewilligung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen oder Auszahlungen von mehr als 25.000 Euro bis 50.000 Euro im Einzelfall.

Der Planungsausschuss erledigt außerdem die sonstigen Aufgaben des Planungsverbandes, soweit nicht nach gesetzlichen Vorschriften oder dieser Satzung die Verbandsversammlung oder der Verbandsvorsitzende zuständig ist oder die Verbandsversammlung sich die Erledigung bestimmter Aufgaben vorbehalten hat.

Der Planungsausschuss berichtet der Verbandsversammlung laufend über seine Tätigkeit. Er legt Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung der Verbandsversammlung zur Entscheidung vor.