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  • Zugang für elektronisch signierte und/oder verschlüsselte elektronische Dokumente

  • Im Zuge der Umsetzung des Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung im Freistaat Sachsen (SächsEGovG) eröffnet der Planungsverband Region Chemnitz den Zugang für elektronisch signierte und verschlüsselte Nachrichten. Für die Übermittlung solcher Nachrichten gelten folgende Bedingungen und Einschränkungen:

  • Das elektronische Dokument ist mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen. Die Signierung mit einem Pseudonym, das die Identifizierung der Person des Signaturschlüsselinhabers nicht ermöglicht, ist nicht zulässig.
  • Die Zugangseröffnung erfolgt ausschließlich für die E-Mail-Adresse .
  • Die Verschlüsselung erfolgt ausschließlich mit Hilfe des zu den Signaturschlüsseln veröffentlichten Sicherheitszertifikats.
  • Bitte laden Sie dazu den nachfolgenden Schlüssel als ZIP-Datei herunter, entpacken diesen und binden Sie den für Sie entsprechenden Schlüsseltyp in Ihr E-Mail-Programm ein:
  • Unterlagen bitte immer als Anhang zur Mail versenden - nicht in die E-Mail kopieren
  • Technisch uneingeschränkt werden folgende Dateiformate verarbeitet: *.pdf; *.docx; *.xlsx; *.pptx;  *.rtf; *.txt; *.jpg; *.tif., *.png . Für alle anderen Dateiformate wird keine Verarbeitungsgarantie übernommen. In diesem Fall gelten die Festlegungen wie im nachfolgenden Punkt.
  • Ist ein dem Planungsverband übermitteltes elektronisches Dokument zur Bearbeitung nicht geeignet, wird der Absender unter Angabe der für den Planungsverband Region Chemnitz geltenden technischen Rahmenbedingungen unverzüglich darüber informiert. Macht ein Empfänger geltend, er könne das vom Planungsverband Region Chemnitz übermittelte elektronische Dokument nicht bearbeiten, wird versucht es ihm erneut in einem geeigneten elektronischen Format oder letztendlich als Schriftstück zu übermitteln.
  • Vermeiden Sie bitte das Senden von verlinkten Dateien, weil diese aus sicherheitstechnischen Gründen nicht verarbeitet werden dürfen. Es wird darauf hingewiesen, dass mit dem Kommunikationsmittel E-Mail Verfahrensanträge oder Schriftsätze nur rechtswirksam unter Einhaltung der beschriebenen Bedingungen eingereicht werden können. Des Weiteren können auf diesem Weg Verwaltungsakte oder Entscheidungen von Gerichten nicht wirksam bekannt gegeben beziehungsweise zugestellt werden. Sollte Ihre Nachricht Entsprechendes beinhalten, ist eine Wiederholung der Übermittlung auf dem Postwege unbedingt erforderlich.

  • Was bedeutet elektronisch signierte E-Mails und Dokumente?
  • Eine an eine E-Mail-Nachricht angefügte digitale Signatur bietet eine zusätzliche Sicherheitsebene, indem Sie dem Empfänger versichern, dass Sie und nicht ein Betrüger den Inhalt der E-Mail-Nachricht signiert haben. Die digitale Signatur enthält ein Zertifikat und einen öffentlichen Schlüssel, der von einer digitalen ID stammt. Diese digitale ID dient als eindeutiges digitales Kennzeichen und ermöglicht die Überprüfung der Authentizität des Senders und zeigt dem Empfänger, dass der Inhalt während der Übertragung nicht verändert wurde. Wenn Sie eine signierte Nachricht versenden, erklären Sie damit Ihre Bereitschaft, im Gegenzug signierte E-Mails zu erhalten.


  • Was bedeutet verschlüsselte E-Mails?
  • Wenn Sie eine verschlüsselte Nachricht versenden, so ist deren Inhalt während der Übermittlung für Dritte unlesbar. Das heißt, dass der Nachrichtentext durch ein mathematisches Verfahren mit Hilfe des sogenannten öffentlichen Schlüssels des Empfängers verschlüsselt wurde. Nur mit Hilfe des dazugehörigen privaten Schlüssels, den nur der Empfänger besitzt, kann der Nachrichtentext wieder lesbar gemacht werden. Voraussetzung für das Versenden verschlüsselter E-Mails ist die Einbettung des auf dieser Seite veröffentlichten S/MIME-Schlüssels in Ihr E-Mail-Programm. Wenn Sie eine verschlüsselte Nachricht versenden, erklären Sie damit Ihre Bereitschaft, im Gegenzug verschlüsselte E-Mails zu erhalten.

    Eine Hilfestellung finden Sie auf dieser Webseite.