Aktuelles / Wichtige Themen

Aktuelle Informationen zur Aufstellung des Raumordnungsplan Wind (ROPW)

Die Verbandsversammlung des Planungsverbandes Region Chemnitz hat am 20. Juni 2023 beschlossen, zur Erfüllung ihrer Pflichtaufgabe, der Ausweisung von mindestens 2 % der Regionsfläche als Vorranggebiete Wind gemäß § 3 WindBG und § 4a SächsLPlG, einen Raumordnungsplan Wind (ROPW) als sachlichen Teilregionalplan aufzustellen.


Arbeitshilfe zum Vollzug des Gesetzes zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land (sog. Wind-an-Land-Gesetz)
(Arbeitshilfe Wind-an-Land)

Die Arbeitshilfe wurde von der Fachkommission Städtebau und dem Ausschuss für Recht und Verfahren (ARV) der Ministerkonferenz für Raumordnung unter Beteiligung von Vertretern des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB), des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), der Energieministerkonferenz der Länder und des Deutschen Städte- und Gemeindebundes erstellt und am 3. Juli 2023 durch die Fachkommission Städtebau und den Ausschuss für Recht und Verfahren der Ministerkonferenz für Raumordnung beschlossen.


Aktuelle Information zum Regionalplan Region Chemnitz

Die Verbandsversammlung hat auf ihrer 32. Sitzung am 20. Juni 2023 den Regionalplan Region Chemnitz als Satzung (RPl-S RC) beschlossen. Bis zur Rechtskraft des RPL-S RC sind die Inhalte der in den verschiedenen Teilen der Region bestehenden Regionalpläne weiterhin anzuwenden.


8. Regionalisierte Bevölkerungsvorausberechnung veröffentlicht

Am 8. Juni 2023 veröffentlichte das Statistische Landesamt des Freistaates Sachsen die 8. Regionalisierte Bevölkerungsvorausberechnung. Ausgehend vom Basisjahr 2021 wird die voraussichtliche Bevölkerungsentwicklung 2022 bis 2040 für jede Gemeinde in Sachsen in drei Varianten dargestellt.


Information zu Windenergieanlagen (WEA) im Wald

Am 12. April 2023 erfolgte die Medieninformation des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) [https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/1065286] zur Veröffentlichung von Daten zur Standorteignung von Waldflächen für Windenergieanlagen (WEA) im Rahmen der Flexibilisierungsklausel (§ 20 Abs. 3 Landesplanungsgesetz (SächsLPlG)) [https://luis.sachsen.de/energie/wea-wald-kategorien.html].


Information zu den Grundsätzen des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung (SMR) vom 12. Januar 2023 zum Vollzug des Sächsischen Denkmalschutzgesetzes unter Berücksichtigung von § 2 Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)

In der Mitteilung des SMR werden die Maßgaben beschrieben, die als Beitrag zur Erreichung einer treibhausgasneutralen Stromerzeugung im Bundesgebiet im Sinne des § 2 EEG 2023 bei der Genehmigung von Solaranlagen an Kulturdenkmalen und deren Umgebung zu berücksichtigen sind.


Gesetz zur Raumordnung und Landesplanung des Freistaates Sachsen (Landesplanungsgesetz - SächsLPlG) und § 84 Sächsische Bauordnung (SächsBO) geändert

Mit den Artikeln 24 und 25 des Gesetzes begleitender Regelungen zum Doppelhaushalt 2023/2024 (Haushaltsbegleitgesetz 2023/2024 - HBG 2023/2024) vom 20. Dezember 2022 wurde § 84 Abs. 6 Sächsische Bauordnung (SächsBO) und das Gesetz zur Raumordnung und Landesplanung des Freistaates Sachsen (Landesplanungsgesetz - SächsLPlG) geändert.


MORO Forschungsprojekt "Krisenfeste Raum- und Infrastrukturen durch zentralörtliche Konzepte"

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) und das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) führen als Modellvorhaben der Raumordnung (MORO) das Forschungsprojekt „Krisenfeste Raum- und Infrastrukturen durch zentralörtliche Konzepte“ durch.

Als eine der sechs Modellregion in dem Projekt wurde die Stadt Crimmitschau mit ihrem Mittelbereich ausgewählt.


Rechtliche Situation bezüglich des Regionalplans der ehemaligen Planungsregion Südwestsachsen und insbesondere der Grundsätze und Ziele zur Nutzung der Windenergie

Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat mit seinem Urteil vom 26. Juni 2012, Az. 1 C 40/11, für Recht erkannt:

„Die Satzung über die Erste Gesamtfortschreibung des Regionalplanes Südwestsachsen in der Fassung des Satzungsbeschlusses der Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbands Südwestsachsen vom 10. Juli 2008, mit dem der Satzungsbeschluss vom 5. März 2008 geändert wurde, sowie des Genehmigungsbescheids des Sächsischen Staatsministeriums des Innern vom 28. Mai 2008, geändert mit Bescheid vom 17. Juli 2008, erneut bekannt gemacht am 6. Oktober 2011, wird insoweit für unwirksam erklärt, als Kapitel 2.5 der Satzung Vorrang-/Eignungsgebiete für die Windenergienutzung ausweist.“


Modellprojekt "Sagenhaftes Mittelsachsen"

Wenn Bergmann Hans aus Freiberg mit der weißen Frau von Sachsenburg auf den Bösen Taurasteinmann trifft, ist man mittendrin in der schier endlosen Sagenlandschaft Mittelsachsens. Um diese alten Geschichten, die untrennbar zur mittelsächsischen Kultur und den regionalen Landstrichen gehören, dreht sich alles im Projekt „Sagenhaftes Mittelsachsen“.

Mit dem Modellprojekt möchte der Landkreis Mittelsachsen zeigen, wie Land und Leute seit jeher zusammenhängen.


Informationen zur Standortsuche eines Endlagers für hoch radioaktive Abfallstoffe

Zur 27. Sitzung der Verbandsversammlung, am 4. November 2020, wurden die Verbandsräte des Planungsverbandes Region Chemnitz über die Auftaktveranstaltung der Fachkonferenz Teilgebiete im Standortauswahlverfahren zur Endlagerung hochradioaktiver Abfälle informiert.

Auf Grund des allgemeinen Interesses zu diesem Thema stellen wir diesen Vortrag der Öffentlichkeit zur Verfügung und werden hier fortlaufend über den aktuellen Sachstand informieren.


Änderung des Baugesetzbuches in Kraft; Länderöffnungsklausel Wind; Änderung der Sächsisches Bauordnung

Mit der am 14. August 2020 in Kraft getretenen Änderung von § 249 Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB; BGBl. I S. 1793) können die Länder durch Landesgesetze bestimmen, dass Windenergieanlagen nur noch dann privilegierte Anlagen im bauplanungsrechtlichen Außenbereich sind, wenn sie einen bestimmten Mindestabstand zu den im Landesgesetz bezeichneten zulässigen baulichen Nutzungen zu Wohnzwecken einhalten. Dieser Mindestabstand darf dabei höchstens 1.000 m von der Mitte des Mastfußes der Windenergieanlage bis zur nächstgelegenen im Landesgesetz bezeichneten zulässigen baulichen Nutzung zu Wohnzwecken betragen.

Von dieser Länderöffnungsklausel Wind hat nunmehr der Sächsische Landtag am 1. Juni 2022 mit dem vierten Gesetz zur Änderung der Sächsischen Bauordnung (SächsBauO; SächsGVBl. S. 366) im § 84 „Abweichungen von § 35 des Baugesetzbuches“ Gebrauch gemacht.


Urteile des Verwaltungsgerichts Chemnitz vom 12. Februar 2014 über die Unwirksamkeit des Regionalplans Chemnitz-Erzgebirge und der Teilfortschreibung Windenergienutzung rechtskräftig

Die durch das VG erlassen Urteile in den drei Verwaltungsrechtssachen

  • Fritzsche & Hoffmann GbR gegen Landkreis Zwickau (Az.: 2 K 589/08) wegen Immissionsschutzrecht (Erteilung einer Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von zwei WEA Vestas V 80 in der Gemarkung Niederfrohna)
  • Hoffmann Investments GbR gegen Stadt Chemnitz (Az.: 2 K 1057/08) wegen Immissionsschutzrecht (Erteilung einer Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer WEA Enercon E-66 in der Gemarkung Wittgensdorf)
  • Windkraft Rudolphberg GmbH & Co. KG gegen Landkreis Mittelsachsen (Az.: 2 K 1086/10) wegen Immissionsschutzrecht (Erteilung einer Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer WEA Enercon E-82 und Rückbau zweier WEA Enercon E-40 in der Gemarkung Voigtsdorf)

sind durch Beschlüsse des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 29. Juli 2015 (Az.: 4 A 209/14 und Az.: 4 A 234/14) und vom 3. August 2015 (Az.: 4 A 250/14) rechtskräftig geworden.